Competency-based IR
Kompetenzbasierte IR(A) Ausbildung
ALLGEMEINES
Ziel des kompetenzbasierten modularen Flugausbildungslehrgangs ist es, Inhaber eines PPL(A) oder CPL(A) unter Berücksichtigung einer früheren Instrumentenflugausbildung und entsprechender Erfahrung für die Instrumentenflugberechtigung auszubilden. Sie soll den erforderlichen Befähigungsstand für den Betrieb von Flugzeugen unter IFR und in IMC vermitteln.
Der Lehrgang besteht aus:
- Theoretischem Unterricht bis auf IR(A)-Kenntnisstand
- Praktischer Instrumentenflug-Ausbildung.
Die Rechte eines Inhabers einer IR(A) Berechtigung umfassen das Fliegen von Flächenflugzeugen unter IFR mit einer Mindest-Entscheidungshöhe von 200 Fuß (60 m).
VORAUSSETZUNGEN
- PPL(A) oder CPL(A)
- Frühere Instrumentenflugausbildung und entsprechende IR(A) Erfahrung
- Mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als PIC (davon mindestens 10 Stunden auf Flächenflugzeugen)
- Language Proficiency - English Level 4 oder höher
- Medical Class 1 oder 2 plus Reintonaudiometrie
- AFZ
- Aufnahmebeurteilung durch die ATO zur Ermittlung der anzurechnenden Stunden und der Ausbildungserfordernisse
AUSBILDUNG - THEORIE
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 80 Stunden (8 Stunden Frontalunterricht und 72 Stunden Web-based Training & Selbststudium) und muss innerhalb von 18 Monaten absolviert werden.
AUSBILDUNG - PRAXIS
Der Erwerb einer IR(A) in diesem modularen Lehrgang ist kompetenzbasiert. Der Bewerber muss jedoch die unten aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Zur Erreichung der vorgeschriebenen Kompetenzen kann zusätzliche Schulung erforderlich sein.
Mindestanforderungen für einmotorige Luftfahrzeuge:
Mindestens 40 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten, wovon bis zu 10 Stunden Instrumentenbodenzeit in einem FNPT I oder bis zu 25 Stunden in einem FFS oder FNPT II sein können. Höchstens 5 Stunden FNPT II oder FFS-Instrumentenbodenzeit können in einem FNPT I durchgeführt werden.
a) Wenn der Bewerber:
kann diese Zeit mit bis zu 30 Stunden auf die oben genannten 40 Stunden angerechnet werden;
b) Wenn der Bewerber bereits andere Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten als in Abs. a) angegeben absolviert hat, kann diese Zeit mit bis zu 15 Stunden auf die erforderlichen 40 Stunden angerechnet werden.
c) Die Flugausbildung muss in jedem Fall mindestens 10 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten in einem Flugzeug bei einer ATO umfassen.
d) Der Gesamtumfang der Instrumentenausbildung mit einem Lehrberechtigtem muss mindestens 25 Stunden betragen.
Mindestanforderungen für mehrmotorige Luftfahrzeuge:
Mindestens 45 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten, wovon bis zu 10 Stunden Instrumentenbodenzeit in einem FNPT I oder bis zu 30 Stunden in einem FFS oder FNPT II sein können. Höchstens 5 Stunden FNPT II- oder FFS-Instrumentenbodenzeit können in einem FNPT I durchgeführt werden.
a) Wenn der Bewerber:
kann diese Zeit mit bis zu 35 Stunden auf die oben genannten 45 Stunden angerechnet werden.
b) Wenn der Bewerber bereits andere Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten als in Abs. a) angegeben absolviert hat, kann diese Zeit mit bis zu 15 Stunden auf die erforderlichen 45 Stunden angerechnet werden.
c) Die Flugausbildung muss in jedem Fall mindestens 10 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten in einem mehrmotorigen Flugzeug bei einer ATO umfassen.
d) Der Gesamtumfang der Instrumentenausbildung mit einem Lehrberechtigten muss mindestens 25 Stunden betragen, wovon mindestens 15 Stunden in einem mehrmotorigen Flugzeug absolviert werden müssen.
PRÜFUNG - THEORIE
Sobald die theoretische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, können wir eine entsprechende Bestätigung ausstellen, damit Sie zu den theoretischen Prüfungen antreten können. In jedem Gegenstand sind Theorieprüfungen in elektronischer Form direkt bei der Austro Control in Englisch abzulegen. Ein Prüfungsfach gilt nur als bestanden, wenn ein Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktezahl erreicht hat.
Sie müssen nicht alle Gegenstände auf einmal absolvieren, sondern können diese auch auf mehrere Tage bzw. Antritte verteilen und können auch die Reihenfolge der Prüfungsfächer frei wählen. Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei uns oder direkt bei Austro Control.
PRÜFUNG - PRAXIS
Bevor Sie zum Skill Test antreten können, muss die theoretische und praktische Ausbildung abgeschlossen sein, die Theorieprüfung erfolgreich abgelegt worden sein und eine "Fit for Skill Test"-Bestätigung der Flugschule ausgestellt sein.
Die praktische Prüfung muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums der bestandenen theoretischen Prüfungen absolviert werden.
ANRECHNUNG VON VORERFAHRUNGEN
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Einzelfall gemeinsam besprechen können.
NÄCHSTE TERMINE
Weitere Informationen zu den nächsten Kursterminen finden Sie hier.
Anmerkung:
Die oben angeführten Angaben sind lediglich als eine Vorabinformation gewisser Eckpunkte und keinesfalls als vollstandig anzusehen und ersetzen auch nicht die gesetzlichen Bestimmungen, welche Sie im Detail auf der Webseite der EASA unter "Regulations" finden.