CPL (A) - Berufspilot
Berufspiloten Ausbildung
ALLGEMEINES
Ziel des modularen CPL(A)-Lehrgangs ist es, Inhabern eines PPL(A) den Befähigungsstand zu vermitteln, der für die Erteilung eines CPL(A) erforderlich ist.
Der Lehrgang umfasst:
- Theoretischen Unterricht bis auf CPL(A)-Kenntnisstand, sowie
- Praktische Ausbildung in Sicht- und Instrumentenflug.
Inhaber eines CPL(A) sind berechtigt, auf Flächenflugzeugen:
- alle Rechte des Inhabers einer LAPL(A) und einer PPL(A) auszuüben;
- als PIC oder Kopilot in anderen Einsätzen als dem gewerblichen Luftverkehr tätig zu sein;
- als PIC im gewerblichen Luftverkehr mit Luftfahrzeugen mit einem Piloten tätig zu sein, vorbehaltlich der in FCL.060 und in Abschnitt D des Part FCL genannten Einschränkungen;
- als Kopilot im gewerblichen Luftverkehr mit Luftfahrzeugen tätig zu sein, vorbehaltlich der in FCL.060 genannten Einschränkungen.
VORAUSSETZUNGEN
Vor Beginn des Kurses:
Vor Beginn der praktischen Ausbildung:
- Mindestens 150 Flugstunden (gesamt)
- Klassen- oder Musterberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge, wenn für die praktische Prüfung ein mehrmotoriges Flugzeug verwendet werden soll
Vor Ausstellung der Lizenz:
- Die Anforderungen für die Klassen- oder Musterberechtigung für das in der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug müssen erfüllt sein;
- Mindestens 200 Flugstunden (gesamt), die mindestens Folgendes beinhalten:
- 100 Stunden als PIC, davon 20 Stunden Überlandflug als PIC, einschließlich eines VFR-Überlandflugs von mindestens 540 km (300 NM), wobei Landungen bis zum vollständigen Stillstand auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt werden müssen;
- 5 Flugstunden müssen bei Nacht absolviert werden; diese umfassen 3 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten, die mindestens 1 Stunde Überlandflug-Navigation und 5 Alleinstarts und 5 Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand einschließen müssen, sowie
- 10 Stunden Instrumentenflugausbildung, wovon bis zu 5 Stunden Instrumentenbodenzeit in einem FNPT I oder FNPT II oder FFS sein dürfen. Einem Bewerber, der Inhaber eines Zeugnisses über den Abschluss des Instrumentenflug-Grundmoduls ist, werden bis zu 10 Stunden auf die erforderliche Instrumentenausbildungszeit angerechnet. In einem BITD absolvierte Stunden werden nicht angerechnet;
- 6 Flugstunden müssen in einem mehrmotorigen Flugzeug absolviert werden, wenn für die praktische Prüfung ein mehrmotoriges Flugzeug verwendet werden soll.
Anmerkung: Stunden als PIC anderer Luftfahrzeugkategorien können auf die 200 Flugstunden in den folgenden Fällen angerechnet werden:
• 30 Stunden im Hubschrauber, wenn der Bewerber Inhaber einer PPL(H) ist, oder
• 100 Stunden im Hubschrauber, wenn der Bewerber Inhaber einer CPL(H) ist, oder
• 30 Stunden in TMGs oder Segelflugzeugen oder
• 30 Stunden in Luftschiffen, wenn der Bewerber Inhaber einer PPL(As) ist, oder
• 60 Stunden in Luftschiffen, wenn der Bewerber Inhaber einer CPL(As) ist.
AUSBILDUNG - THEORIE
Die theoretische Ausbildung umfasst 250 Stunden (38 Stunden Frontalunterricht und 212 Stunden Web-based Training & Selbststudium) und muss innerhalb von 18 Monaten absolviert werden.
AUSBILDUNG - PRAXIS
Bewerber ohne gültiges IR(A) Rating und ohne NIT Rating:
Mindestens 30 Stunden Flugausbildung, die sich wie folgt aufteilen:
- Mindestens 15 Stunden VFR-Ausbildungsflüge
- Mindestens 10 Stunden IFR-Ausbildungsflüge (davon max. 5 Stunden auf einem FNPT II)
- Mindestens 5 Stunden Nachtflugausbildung inklusive:
- Mindestens 3 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten (inkl. mindestens 1 Stunde Überlandflug-Navigation) und
- Mindestens 5 Alleinstarts und 5 Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand einschließen müssen.
Mindestens 5 Stunden der Mindestausbildungsstunde müssen in einem für die Beförderung von mindestens 4 Personen zugelassenen Flugzeug mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk durchgeführt werden.
Bewerber ohne gültiges IR(A) Rating und mit NIT Rating:
Mindestens 25 Stunden Flugausbildung, die sich wie folgt aufteilen:
Mindestens 5 Stunden der Mindestausbildungsstunden müssen in einem für die Beförderung von mindestens 4 Personen zugelassenen Flugzeug mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk durchgeführt werden.
Bewerber mit gültigem IR(A) Rating und mit NIT Rating:
Mindestens 15 Stunden Flugausbildung, die sich wie folgt aufteilen:
- Mindestens 15 Stunden VFR-Ausbildungsflüge
Mindestens 5 Stunden der Mindestausbildungsstunde müssen in einem für die Beförderung von mindestens 4 Personen zugelassenen Flugzeug mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk durchgeführt werden.
PRÜFUNG - THEORIE
Sobald die theoretische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, können wir eine entsprechende Bestätigung ausstellen, damit Sie zu den theoretischen Prüfungen antreten können. In jedem Gegenstand sind Theorieprüfungen in elektronischer Form direkt bei der Austro Control in Englisch abzulegen. Ein Prüfungsfach gilt nur als bestanden, wenn ein Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktezahl erreicht hat.
Sie müssen nicht alle Gegenstände auf einmal absolvieren, sondern können diese auch auf mehrere Tage bzw. Antritte verteilen und können auch die Reihenfolge der Prüfungsfächer frei wählen. Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei uns oder direkt bei Austro Control.
PRÜFUNG - PRAXIS
Bevor Sie zum Skill Test antreten können, muss die theoretische und praktische Ausbildung abgeschlossen sein, die Theorieprüfung erfolgreich abgelegt worden sein und eine "Fit for Skill Test"-Bestätigung der Flugschule ausgestellt sein.
Die praktische Prüfung ist auf einem einmotorigen oder auf einem mehrmotorigen Flugzeug abzulegen und muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums der bestandenen theoretischen Prüfungen absolviert werden.
ANRECHNUNG VON VORERFAHRUNGEN
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Einzelfall gemeinsam besprechen können.
NÄCHSTE TERMINE
Weitere Informationen zu den nächsten Kursterminen finden Sie hier.
Anmerkung:
Die oben angeführten Angaben sind lediglich als eine Vorabinformation gewisser Eckpunkte und keinesfalls als vollstandig anzusehen und ersetzen auch nicht die gesetzlichen Bestimmungen, welche Sie im Detail auf der Webseite der EASA unter "Regulations" finden.