Segelflugzeug - Schlepp
ALLGEMEINES
Ziel des Lehrgangs ist es dem Bewerber das Schleppen von Segelflugzeugen zu vermitteln.
Inhaber einer Pilotenlizenz mit Rechten zum Fliegen von Flugzeugen oder TMGs dürfen Segelflugzeuge nur schleppen, wenn sie Inhaber der entsprechenden Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen sind.
Anmerkung: Die mit den Berechtigungen zum Schleppen von Segelflugzeugen verbundenen Rechte sind auf Flugzeuge oder TMG beschränkt, je nachdem in welchem Luftfahrzeug der Flugausbildung absolviert wurde.
VORAUSSETZUNGEN
- PPL(A) oder CPL(A) oder ATPL(A)
- Gültige Klassen-/Typenberechtigung für Flugzeuge oder TMG mit welcher der Schleppflug ausgeübt werden soll
- Language Proficiency:
- Deutsch Level 4 oder höher; oder
- Englisch Level 4 oder höher
- mindestens 30 Flugstunden als PIC und 60 Starts und Landungen absolviert nach Erteilung der Lizenz:
- in Flugzeugen, wenn die Aktivität in Flugzeugen durchgeführt werden soll, oder
- in TMGs, wenn die Aktivität in TMGs durchgeführt werden soll
AUSBILDUNG - THEORIE
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 2 Stunden Theorieunterricht über die Betriebsabläufe und Verfahren beim Schleppen.
AUSBILDUNG - PRAXIS
Die praktische Ausbildung umfasst:
- mindestens 10 Schulungsflüge, bei denen ein Segelflugzeug geschleppt wird, davon mindestens 5 Schulungsflüge mit einem Lehrberechtigten, und
- 5 Flüge zum Vertrautmachen in einem Segelflugzeug, das von einem Luftfahrzeug gestartet wird (ausgenommen bei Inhabern eines LAPL(S) oder eines SPL).
ANRECHNUNG VON VORERFAHRUNGEN
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Einzelfall gemeinsam besprechen können.
NÄCHSTE TERMINE
Weitere Informationen zu den nächsten Kursterminen finden Sie hier.
Anmerkung:
Die oben angeführten Angaben sind lediglich als eine Vorabinformation gewisser Eckpunkte und keinesfalls als vollstandig anzusehen und ersetzen auch nicht die gesetzlichen Bestimmungen, welche Sie im Detail auf der Webseite der EASA unter "Regulations" finden.