MEP (land) - Class Rating
Multi-Engine Piston Ausbildung
ALLGEMEINES
Ziel des Lehrgangs ist es einen Befähigungsstand zu vermitteln, um mehrmotorige Flächenlandflugzeuge mit Kolbenmotor — MEP(land) — sicher zu beherschen.
VORAUSSETZUNGEN
Vor Beginn der Ausbildung:
- PPL(A) oder CPL(A) oder ATPL(A)
- Language Proficiency:
- Deutsch Level 4 oder höher; oder
- Englisch Level 4 oder höher
Für die Ausstellung der Berechtigung:
- Mindestens 70 Stunden als PIC auf Flugzeugen
AUSBILDUNG - THEORIE
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens:
- 7 Stunden Frontalunterricht im Falle von MEP(land) Flugzeugen mit analoger Instrumentierung;
oder - 10 Stunden Frontalunterricht im Falle von MEP(land) Flugzeugen mit EFIS (z.B. Garmin 1000, etc.).
AUSBILDUNG - PRAXIS
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 6 Stunden (davon mindestens 2,5 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer unter normalen Bedingungen auf einem mehrmotorigen Flugzeug und mindestens 3,5 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer in Triebwerkausfallverfahren und asymmetrischen Flugtechniken). Von diesen 6 Stunden können bis zu max. 3 Stunden auf einem FNPT II absolviert werden.
PRÜFUNG - THEORIE
Bei MEP(land) Flugzeugen wird die Prüfung der theoretischen Kenntnisse schriftlich in Form von 60 Multiple-Choice-Fragen bei uns in der ATO durchgeführt. Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn ein Bewerber mindestens 75% der möglichen Punktezahl erreicht hat.
PRÜFUNG - PRAXIS
Bevor Sie zum Skill Test antreten können, muss die theoretische und praktische Ausbildung abgeschlossen und eine "Fit for Skill Test"-Bestätigung der Flugschule ausgestellt worden sein.
Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Beginn des Lehrgangs und innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor dem Antrag auf Erteilung der Klassenberechtigung abgelegt werden.
ANRECHNUNG VON VORERFAHRUNGEN
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Einzelfall gemeinsam besprechen können.
NÄCHSTE TERMINE
Weitere Informationen zu den nächsten Kursterminen finden Sie hier.
Anmerkung:
Die oben angeführten Angaben sind lediglich als eine Vorabinformation gewisser Eckpunkte und keinesfalls als vollstandig anzusehen und ersetzen auch nicht die gesetzlichen Bestimmungen, welche Sie im Detail auf der Webseite der EASA unter "Regulations" finden.