CRI (A) - Erneuerung
Wenn das CRI-Zeugnis abgelaufen ist, muss der Bewerber innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor der Erneuerung:
- eine Auffrischungsschulung als CRI bei einer ATO erhalten;
- die Kompetenzbeurteilung bei einem entsprechend qualifizierten Examiner bestehen.
Der Umfang der Auffrischungsschulung ist von der ATO in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung folgender Aspekte zu beurteilen:
- Erfahrung des Kandidaten
- Zeitspanne, seit dem die Berechtigung abgelaufen ist.
Der notwendige Trainingsumfang nimmt mit zunehmender Zeitspanne, seit dem die Berechtigung abgelaufen ist, entsprechend zu.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Einzelfall gemeinsam besprechen können!
Anmerkung:
Die oben angeführten Angaben sind lediglich als eine Vorabinformation gewisser Eckpunkte und keinesfalls als vollstandig anzusehen und ersetzen auch nicht die gesetzlichen Bestimmungen, welche Sie im Detail auf der Webseite der EASA unter "Regulations" finden.