CRI (A) - Class Rating Lehrer
ALLGEMEINES
Die Rechte eines CRI bestehen in der Ausbildung für:
- die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Klassen- oder Musterberechtigungen für technisch nicht komplizierte Nicht-Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten, wenn der Bewerber das Recht zum Fliegen als alleiniger Pilot erwerben möchte;
- eine Schlepp- oder Kunstflugberechtigung für die Flugzeugkategorie, sofern der CRI Inhaber der entsprechenden Berechtigung ist und gegenüber einem qualifizierten FI die Fähigkeit nachgewiesen hat, Ausbildung für diese Berechtigung zu erteilen.
Die Rechte eines CRI sind auf die Flugzeugklasse oder das Flugzeugmuster beschränkt, in dem die Kompetenzbeurteilung für Lehrberechtigte absolviert wurde. Die Rechte des CRI werden auf weitere Klassen oder Muster erweitert, wenn der CRI innerhalb der letzten 12 Monate Folgendes absolviert hat:
- 15 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flugzeugmusters;
- einen Schulungsflug auf dem rechten Sitz unter der Aufsicht eines anderen CRI oder FI, der für diese Klasse oder dieses Muster qualifiziert ist, auf dem anderen Pilotensitz.
VORAUSSETZUNGEN
CRI(A) für einmotorige Flugzeuge:
- Mindestalter: 18 Jahre
- PPL(A) oder CPL(A) oder ATPL(A)
- 300 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen
- Inhaber der Berechtigung, für die Flugunterricht erteilt werden soll, inklusive 30 Flugstunden als PIC
- Language Proficiency:
- Deutsch Level 4 oder höher; oder
- Englisch Level 4 oder höher
- Medical Class 1 oder 2 (entsprechend der Lizenz)
CRI(A) für mehrmotorige Flugzeuge:
- Mindestalter: 18 Jahre
- PPL(A) oder CPL(A) oder ATPL(A)
- 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen
- Inhaber der Berechtigung, für die Flugunterricht erteilt werden soll, inklusive 30 Flugstunden als PIC
- Language Proficiency:
- Deutsch Level 4 oder höher; oder
- Englisch Level 4 oder höher
- Medical Class 1 oder 2 (entsprechend der Lizenz)
AUSBILDUNG - THEORIE
Der CRI(A)-Ausbildungslehrgang umfasst mindestens 35 Stunden Theorieunterricht — einschließlich 25 Stunden Lehren und Lernen ("Teaching and Learning") und 10 Stunden fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der Fachkenntnisse, der Erstellung von Unterrichtsplänen und der Entwicklung von Ausbildungsfähigkeiten in einem Lehrsaal/Simulator.
AUSBILDUNG - PRAXIS
Die praktische Ausbildung umfasst:
- Für CRI(A) für einmotorige Flugzeuge mindestens 3 Stunden Flugunterricht auf einmotorigen Flugzeugen, die von einem qualifizierten FI(A) erteilt werden;
oder - Für CRI(A) für einmotorige Flugzeuge mindestens 5 Stunden Flugunterricht auf mehrmotorigen Flugzeugen, die von einem qualifizierten FI(A) erteilt werden;
PRÜFUNG - THEORIE
Die theoretische Prüfung wird als mündliche Prüfung im Rahmen der praktischen Prüfung abgelegt.
PRÜFUNG - PRAXIS
Bevor Sie zum Skill Test antreten können, muss die theoretische und praktische Ausbildung abgeschlossen sein und eine "Fit for Skill Test"-Bestätigung der Flugschule ausgestellt sein.
ANRECHNUNG VON VORERFAHRUNGEN
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Einzelfall gemeinsam besprechen können.
NÄCHSTE TERMINE
Weitere Informationen zu den nächsten Kursterminen finden Sie hier.
Anmerkung:
Die oben angeführten Angaben sind lediglich als eine Vorabinformation gewisser Eckpunkte und keinesfalls als vollstandig anzusehen und ersetzen auch nicht die gesetzlichen Bestimmungen, welche Sie im Detail auf der Webseite der EASA unter "Regulations" finden.