IRI (A) - Erneuerung
Wenn das IRI-Zeugnis abgelaufen ist, muss der Bewerber innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor der Erneuerung:
- an einem Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte teilnehmen; und
- eine Kompetenzbeurteilung bei einem FIE(A) absolviert haben.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Einzelfall gemeinsam besprechen können!
Anmerkung:
Die oben angeführten Angaben sind lediglich als eine Vorabinformation gewisser Eckpunkte und keinesfalls als vollstandig anzusehen und ersetzen auch nicht die gesetzlichen Bestimmungen, welche Sie im Detail auf der Webseite der EASA unter "Regulations" finden.