IRI (A) - IR Lehrer
Instrumenten-Fluglehrer Ausbildung
ALLGEMEINES
Die Rechte eines IRI(A) bestehen in der Ausbildung für die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung einer Intrumentenflugberechtigung — IR(A).
VORAUSSETZUNGEN
- Mindestalter: 18 Jahre
- PPL(A) oder CPL(A) oder ATPL(A)
- Gültige IR(A) Berechtigung
- Language Proficiency:
- Deutsch Level 4 oder höher; oder
- Englisch Level 4 oder höher
- Medical Class 1 oder 2 (entsprechend der Lizenz)
- Mindestens 800 Flugstunden unter IFR, davon mindestens 400 Stunden in Flugzeugen
Sofern die IRI(A) Berechtigung für mehrmotorige Flugzeuge angestrebt wird, zusätzlich:
- 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen
- 30 Flugstunden als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flugzeugmusters
AUSBILDUNG - THEORIE
Der IRI(A)-Ausbildungslehrgang umfasst mindestens 35 Stunden Theorieunterricht — einschließlich 25 Stunden Lehren und Lernen ("Teaching and Learning") und 10 Stunden fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der theoretischen Instrumentenkenntnisse, der Erstellung von Unterrichtsplänen und der Entwicklung von Ausbildungsfähigkeiten in einem Lehrsaal.
AUSBILDUNG - PRAXIS
Die praktische Ausbildung umfasst:
- mindestens 10 Flugunterrichtsstunden auf einem Flugzeug, FFS, FTD 2/3 oder FNPT II
oder - mindestens 5 Flugunterrichtsstunden auf einem Flugzeug, FFS, FTD 2/3 oder FNPT II, sofern der Bewerber Inhaber eines FI(A)-Zeugnisses ist
PRÜFUNG - THEORIE
Die theoretische Prüfung wird als mündliche Prüfung im Rahmen der praktischen Prüfung abgelegt.
PRÜFUNG - PRAXIS
Bevor Sie zum Skill Test antreten können, muss die theoretische und praktische Ausbildung abgeschlossen sein und eine "Fit for Skill Test"-Bestätigung der Flugschule ausgestellt sein.
ANRECHNUNG VON VORERFAHRUNGEN
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Einzelfall gemeinsam besprechen können.
NÄCHSTE TERMINE
Weitere Informationen zu den nächsten Kursterminen finden Sie hier.
Anmerkung:
Die oben angeführten Angaben sind lediglich als eine Vorabinformation gewisser Eckpunkte und keinesfalls als vollstandig anzusehen und ersetzen auch nicht die gesetzlichen Bestimmungen, welche Sie im Detail auf der Webseite der EASA unter "Regulations" finden.