EIR (A) - Enroute IR
Strecken-Instrumentenflug Ausbildung
ALLGEMEINES
Die Rechte des Inhabers einer Strecken-Instrumentenflugberechtigung (En-route Instrument Rating, EIR) bestehen in der Durchführung von Flügen am Tage nach Instrumentenflugregeln in der Streckenphase des Fluges mit einem Flugzeug, für das eine Klassen- oder Musterberechtigung vorhanden ist. Das Recht kann um die Durchführung von Nachtflügen nach Instrumentenflugregeln in der Streckenphase des Fluges erweitert werden, wenn der Pilot Inhaber einer Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810 ist.
Der Inhaber einer EIR Berechtigung darf einen Flug, bei dem er beabsichtigt, die Rechte seiner Berechtigung auszuüben, nur beginnen oder fortsetzen, wenn die aktuellen verfügbaren meteorologischen Informationen erkennen lassen, dass:
- die Wetterbedingungen beim Abflug so sind, dass der Abschnitt des Fluges vom Start bis zu einem geplanten Übergang von Sicht- auf Instrumentenflug1) nach VFR geflogen werden kann, und
- die Wetterbedingungen am planmäßigen Bestimmungsflugplatz zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Ankunft so sind, dass der Abschnitt des Fluges vom Übergang von Instrumenten- auf Sichtflug2) bis zur Landung nach VFR durchgeführt werden kann.
1) Bis zum Erreichen der niedrigsten IFR Flughöhe muss VFR geflogen werden kann. 2) Bei Erreichen der niedrigsten IFR Flughöhe müssen spätestens wieder VFR Bedingungen gegeben sein, um von IFR wieder zurück zu VFR wechseln zu können. |
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Da die EIR Berechtigung nur in der Streckenflugphase ausgeübt werden darf, darf der Inhaber einer EIR Berechtigung niemals eine IFR Freigabe für eine Instrumenten-Abflug- oder Instrumenten-Anflugroute oder ein Instrumenten-Anflugverfahren akzeptieren! |
Informationen zu einer vollwertigen IR(A) Ausbildung erhalten Sie hier.
VORAUSSETZUNGEN
- PPL(A) oder höherwertige Lizenz
- Mindestens 20 Stunden Überlandflugzeit als PIC auf Flächenflugzeugen
- Language Proficiency - English Level 4 oder höher
- Medical Class 1 oder 2 plus Reintonaudiometrie
- AFZ
AUSBILDUNG - THEORIE
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 80 Stunden (8 Stunden Frontalunterricht und 72 Stunden Web-based Training & Selbststudium) und muss innerhalb von 36 Monaten absolviert werden.
AUSBILDUNG - PRAXIS
Die praktische Ausbildung muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein und umfasst die Flugausbildung für eine EIR Berechtigung:
- für einmotorige Flugzeuge mindestens 15 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten; bzw.
- für mehrmotorige Flugzeuge mindestens 16 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten (davon mindestens 4 Stunden in mehrmotorigen Flugzeugen).
PRÜFUNG - THEORIE
Sobald die theoretische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, können wir eine entsprechende Bestätigung ausstellen, damit Sie zu den theoretischen Prüfungen antreten können. In jedem Gegenstand sind Theorieprüfungen in elektronischer Form direkt bei der Austro Control in Englisch abzulegen. Ein Prüfungsfach gilt nur als bestanden, wenn ein Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktezahl erreicht hat.
Sie müssen nicht alle Gegenstände auf einmal absolvieren, sondern können diese auch auf mehrere Tage bzw. Antritte verteilen und können auch die Reihenfolge der Prüfungsfächer frei wählen. Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei uns oder direkt bei Austro Control.
PRÜFUNG - PRAXIS
Bevor Sie zum Skill Test antreten können, muss die theoretische und praktische Ausbildung abgeschlossen sein, die Theorieprüfung erfolgreich abgelegt worden sein und eine "Fit for Skill Test"-Bestätigung der Flugschule ausgestellt sein.
Die praktische Prüfung muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums der bestandenen theoretischen Prüfungen absolviert werden.
ANRECHNUNG VON VORERFAHRUNGEN
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Einzelfall gemeinsam besprechen können.
NÄCHSTE TERMINE
Weitere Informationen zu den nächsten Kursterminen finden Sie hier.
Anmerkung:
Die oben angeführten Angaben sind lediglich als eine Vorabinformation gewisser Eckpunkte und keinesfalls als vollstandig anzusehen und ersetzen auch nicht die gesetzlichen Bestimmungen, welche Sie im Detail auf der Webseite der EASA unter "Regulations" finden.